Mitwirkungspolitik
Die Bonafide Wealth Management AG, nachfolgend „Bonafide“, fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben, sofern gemäss Art. 367 Abs. 3 Ziff. 2 PGR im Namen von Anlegern in Aktien investiert wird, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden. Das trifft auf die Tätigkeit von Bonafide als Asset Manager für Fonds zu. Es gilt folgende Mitwirkungspolitik:
1)Bonafide übt die Aktionärsrechte und die Mitwirkung an Gesellschaften, in die investiert wurde, nachfolgend „Gesellschaften“, unabhängig und ausschliesslich im Interesse der Fonds aus. Die in den Fondsprospekten dargelegten Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen zur Ausführung der Anlagepolitik und Anlagevorschriften werden dabei beachtet.
Massgeblich ergänzt wird diese Anlagestrategie durch die Grundsätze nachhaltiger Kapitalanlage und das Konzept eines aktiven Eigentümers (Active Ownership), welches sich aus den Bonafide Active Ownership Grundsätzen ergibt.
2)Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen, externe Einschätzungen von Nachhaltigkeitsratingprovidern und durch Massnahmen in Ausführung der Active Ownership, welche sich insbesondere aus dem Due Diligence- und Engagement-Prozess ergeben. Erkenntnisse daraus fliessen unmittelbar in den Kapitalanlage- und Investitionsentscheidungen ein.
3)Im Sinne einer Active Ownership führt Bonafide Dialoge mit den Gesellschaften. Dabei wird insbesondere auf die in den Active Ownership Grundsätzen festgelegten Vorgaben abgezielt.
4)Bei der Ausübung von Stimmrechten und eventuell anderen mit Aktien verbundenen Rechten, soweit hierfür eine Beauftragung durch die Fonds besteht, wird nach den Regelungen der Fondsprospekte vorgegangen. Darüberhinausgehend werden die Grundsätze zur Stimmrechtsausübung im Rahmen der Active Ownership beachtet.
5)In Umsetzung der Active Ownership Grundsätze wird eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären angestrebt. Nach Möglichkeit findet diese auch statt, etwa auch durch Unterstützung von mit der Anlagestrategie von Bonafide gleichlaufenden Aktionärsanträgen.
6)Eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaften findet nach Möglichkeit statt und wird auch durch die Active Ownership Grundsätze unterstützt.
7)Bonafide ist verpflichtet, potenzielle oder tatsächliche Interessenskonflikte zugunsten der Interessen der Fonds zu lösen. Sollte eine entsprechende Lösung der Interessenskonflikte nicht möglich sein, erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Fonds.
Die Veröffentlichung des jährlichen Berichts zur Mitwirkungspolitik erfolgt im Rahmen des jährlich von Bonafide erstellten Active Ownership Berichts.